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   OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 19 U 84/14   

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OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 19 U 84/14 (https://dejure.org/2015,20912)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2015 - 19 U 84/14 (https://dejure.org/2015,20912)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 19 U 84/14 (https://dejure.org/2015,20912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Streit um durch Bundesamt für Zentrale Dienste und offene Vermögensfragen festgesetzte Entschädigung für ein Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um durch Bundesamt für Zentrale Dienste und offene Vermögensfragen festgesetzte Entschädigung für ein Unternehmen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsnachfolger nach § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG; Erbansprüche gegen Jewish Claims

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 81.12

    Vermögensrechtliche Ausschlussfristen; Conference on Jewish Material Claims

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 19 U 84/14
    Der Gesetzgeber wollte durch eine Rechtsnachfolgefiktion lediglich eine vorübergehende Berechtigung für die Beklagte schaffen, um eine Erbenstellung des deutschen Staates zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 24.04.2013 - 8 B 81/12 - Rz. 6, zit. n. Juris).

    Nichts anderes folgt aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.04.2013 (8 B 81/12), wonach die Beklagte ausschließlich als Treuhänderin für tatsächlich durch das NS-Regime verfolgte Juden oder deren Erben berechtigt ist, denen ihrerseits keine Wiedergutmachungsgründe zustehen oder die ihrerseits die Ausschlussfrist des § 30a VermG versäumt haben.

  • BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 19 U 84/14
    Ihnen konnte ohne weiteres zugemutet werden, sich innerhalb dieses Zeitraums darüber zu informieren, ob ihnen Ansprüche nach dem Vermögensgesetz zustehen, und diese gegebenenfalls geltend zu machen (BVerfG, Beschluss vom 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98 - zit. n. Juris).
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 19 U 84/14
    Liegt danach in dem Ausschluss des wahren Berechtigten schon keine Verletzung des Eigentumsrechts nach Art. 14 Abs. 1 GG, kann für das Pflichtteilsrecht nichts anderes gelten, das, auch wenn es von Art. 14 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.04.2005 - 1 BvR 188/03 - zit. n. Juris), den gleichen Einschränkungen unterliegt.
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 3 U 132/11

    Anforderungen an den Tatsachenvortrag bei Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 19 U 84/14
    Sie dient der Vermeidung einer Nutznießung des Vermögens jüdischer Verfolgter bzw. Ermordeter durch den Deutschen Staat und ermöglicht die Zuwendung, wenn schon nicht an die Erben, so doch an andere bedürftige jüdische Bürger (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2012 - 3 U 132/11 - Rz. 42, zit. n. Juris).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03

    Verfassungsmäßigkeit des§ 3 Abs. 1 S. 1 Vermögensgesetz (VermG); Rückerstattung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 19 U 84/14
    Ist dies nicht der Fall, so ist mit Ablauf der Ausschlussfrist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG deren Anspruch erloschen und ausschließlich die Beklagte anspruchsberechtigt, wenn sie den Anspruch rechtzeitig angemeldet hat (BVerwG, Beschluss vom 29.04.2004 - 7 B 85/03 - Rz.: 7, zit. n. Juris).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 7 B 49.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Die Frage nach der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 19 U 84/14
    Aufgabe der Beklagten ist es, Restitutionsansprüche jüdischer Geschädigter, die von diesen nicht geltend gemacht werden, zum Zwecke kollektiver Wiedergutmachung zu Gunsten des jüdischen Volkes durchzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 22.06.2006 - 7 B 49/06 - Rz. 2, zit. n. Juris).
  • BVerwG, 27.07.1999 - 7 B 134.99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 19 U 84/14
    Dass der mit seinem Anspruch ausgeschlossene "wahre Berechtigte" dann nach dem Vermögensgesetz keine Ansprüche gegen die allein berechtigte Beklagte geltend machen kann, ist eine Rechtsfolge, die der Rechtslage nach den alliierten Rückerstattungsgesetzen entspricht (BVerwG, Beschluss vom 27.07.1999 - 7 B 134/99 - zit. n. Juris).
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